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   OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92   

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https://dejure.org/1992,3641
OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92 (https://dejure.org/1992,3641)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.1992 - 2 UF 7/92 (https://dejure.org/1992,3641)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 1992 - 2 UF 7/92 (https://dejure.org/1992,3641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 1 § 1573 Abs. 3 § 1606 Abs. 3 S. 2
    Kein schematischer Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Errechnung des Aufstockungsunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehegattenunterhalt; Doppelverdienerehen; Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen; Abzug des Kindesunterhalts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 392
  • FamRZ 1992, 1187
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92
    Der Abzug des Kindesunterhalts vom bereinigten monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen vor Errechnung des Ehegattenunterhalts wird damit gerechtfertigt, dass die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung dadurch geprägt waren, dass Unterhalt für das Kind zu leisten war (vgl. BGH, FamRZ 1986, 553, 556; FamRZ 1987, 456, 458).

    Die Frage, ob dieser Umstand es rechtfertigt, den Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Berechnung ihres Aufstockungsunterhaltes vorzunehmen, um ein gerechtes Verhältnis der für den Unterhalt der geschiedenen Ehefrau und ihres gemeinsamen Sohnes zur Verfügung stehenden Mittel zum wechselseitigen Lebensbedarf der Beteiligten zu erreichen (BGH, FamRZ 1987, 456, 459), kann aber auf sich beruhen, da der Wegfall des Vorwegabzuges zu einer Erhöhung des Unterhaltsanspruchs über 44, 62 DM monatlich hinausführen könnte, der Beklagte aber eine Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung über den von der Klägerin anerkannten Betrag von 44, 62 DM monatlich anstrebt, der selbst bei Vorwegabzug des Kindesunterhalts nicht zu erreichen ist.

  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92
    Das Anerkenntnis als solches rechtfertigt aber schon die Verurteilung (BGHZ 10, 333, 336, 338 ff.; BGH, NJW 1989, 1934 ).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. FamRZ 1992, 423, 424) sind die Aufwendungen des Beklagten zur zusätzlichen Altersversorgung in Höhe von monatlich 119,- DM dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen nicht hinzuzurechnen, da dieser Teil des Einkommens, der für die zusätzliche Altersversorgung benötigt wird, schon während der Ehe für die Befriedigung laufender Unterhaltsbedürfnisse nicht zur Verfügung stand.
  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92
    Das Anerkenntnis als solches rechtfertigt aber schon die Verurteilung (BGHZ 10, 333, 336, 338 ff.; BGH, NJW 1989, 1934 ).
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Zeitliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92
    Der Abzug des Kindesunterhalts vom bereinigten monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen vor Errechnung des Ehegattenunterhalts wird damit gerechtfertigt, dass die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung dadurch geprägt waren, dass Unterhalt für das Kind zu leisten war (vgl. BGH, FamRZ 1986, 553, 556; FamRZ 1987, 456, 458).
  • OLG Hamburg, 25.07.1986 - 12 WF 105/86

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt; Einkommensdifferenz; Zeitraum nach Scheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92
    Dieses im konkreten Einzelfall der gesetzlichen Geltung des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB zuwiderlaufende Ergebnis kann nur dadurch vermieden werden, dass bei einem Aufstockungsunterhalt der Kindesunterhalt nicht schematisch vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen wird (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1986, 1001 ).
  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des

    (1) Ob ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts auch für den Fall durchzuführen ist, dass der für die Kinder barunterhaltspflichtige Ehegatte erst infolge des Abzugs über ein geringeres Einkommen verfügt und er demzufolge gegenüber seinem Ehegatten unterhaltsberechtigt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur mit der Erwägung in Zweifel gezogen worden, dass der betreuende Ehegatte dadurch indirekt zum Barunterhalt für die Kinder beitragen müsse (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371, 1372; OLG Jena FamRZ 2004, 1207, 1208; Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 12. Aufl. Rn. 28, 1052; weitergehend gegen den Vorwegabzug des Kindesunterhalts OLG Hamburg FamRZ 1992, 1187, 1188 und FamRZ 1986, 1001; anderer Ansicht OLG Stuttgart MDR 2012, 1417; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 151, 152; FA-FamR/Maier 10. Aufl. 6. Kapitel Rn. 681; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 211; Johannsen/Henrich/Hammermann Familienrecht 6. Aufl. § 1573 Rn. 40).
  • OLG Schleswig, 05.02.2003 - 12 UF 140/01

    Berücksichtigung von Haushalts- und Kinderbetreuungsleistungen bei der

    Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts, welches unter Berufung auf OLG Hamburg FamRZ 1986, 1001 und FamRZ 92, 1187 die Kindesunterhaltsbeträge nur zu einem Drittel abgezogen hat, nicht.
  • KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97

    Lage, Größe und Umfang eines Sondernutzungsrechts

    Die Antragsteller sind befugt, ohne Ermächtigungsbeschluß der übrigen Wohnungseigentümer den Beseitigungsanspruch allein gerichtlich geltend zu machen (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978 = WE 1992, 159; Senatsbeschluß vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in NJW-RR 1993, 392 = WE 1993, 220).
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